Da Logopädie zur medizinischen Grundversorgung gehört, übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Therapie. Heilmittelverordnungen werden ausgestellt vom Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Kieferorthopäden oder Neurologen. Von Zuzahlungen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Patienten über dem 18. Lebensjahr müssen Zuzahlungen in Höhe von zehn Prozent der Therapiekosten leisten. Hinzukommt eine einmalige Gebühr von 10,- Euro pro Verordnung.
Sollten die gesamten Zuzahlungskosten (auch Medikamente, Arztzuzahlungen, andere Therapien) eines Jahres über zwei Prozent bzw. ein Prozent bei chronisch kranken Menschen, des Jahreseinkommens hinausgehen, kann bei der gesetzlichen Krankenkasse ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden.
FISS ist bei allen Kassen zugelassen.